Die Verfasste Studierendenschaft, wie sie der aktuelle Anhörungsentwurf der grün-roten Landesregierung vorsieht, gibt uns in Zukunft die Möglichkeit viel mehr von Studis für Studis zu organisieren, wie dies bereits in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern üblich ist. Durch das Gesetz wird die Gesamtheit der Studierenden einer Hochschule eine rechtsfähige Gliedkörperschaft.
Das heißt, wir sind nicht mehr nur durch das Rektorat geduldet, sondern sind selbst in der Lage Verträge abzuschließen, eigene Gelder zu verwalten und damit eigene, unabhängige Veranstaltungen für die Studis zu organisieren. In Zukunft könnten wir mit den Verkehrsbetrieben über das Semestertickets verhandeln, universitätsunabhängige Beratungsstellen einrichten oder uns verstärkt zu aktuellen, vor allem hochschulpolitischen Themen äußern und zu engagieren.
Innerhalb des Gesetzes hätte nun jede Studierendenschaft die Möglichkeit sich eine eigene Satzung zu geben, um sich an die Gegebenheiten der jeweiligen Hochschule anzupassen. Dafür wurde bereits letztes Semester vom AStA an der Uni Mannheim der Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft (AK VS) gegründet, der sich auch dieses Semester wieder regelmäßig mit unserer zukünftigen Satzung befasst und ein Diskussionsforum für alle Studierende sein soll.
Wir als gagh begrüßen den Entwurf. Als Studierende der Uni Mannheim können wir unserer Meinung nach allgemein mit den Vorschlägen zufrieden sein. Dennoch sehen wir einige Punkte, die vor der endgültigen Verabschiedung bearbeitet werden sollten.
Innerhalb des Gesetzentwurfs finden wir einige Widersprüche: Es ist zwar von der Selbstverwaltung der Studis die Rede, dennoch wird dem Rektorat eine entscheidende Rolle bei der Einführung der neuverfassten Satzung zugebilligt. Zudem muss bei der Einrichtung von neuen Beratungsangeboten, das Einverständnis der üblicherweise zuständigen Stellen eingeholt werden. Zum Beispiel im Bereich BAföG: Die Beratung wird in der Regel vom Studentenwerk durchgeführt, welches aber zugleich für die Zuteilung verantwortlich ist. Hier würden wir eine unabhängige Beratungsmöglichkeit begrüßen, welche unter dem bisherigen Entwurf wohl nur schwer durchzusetzen wäre.
Ein weiterer Aspekt, an dem wir uns stören, ist der Zwang zur Einführung eines/r Beauftragten für den Haushalt der Verfassten Studierendenschaft. Dieser kann jedoch nicht aus der Gruppe der Studis berufen werden, sondern muss ein/e Externe/r mit der Befähigung zum gehobenen Verwaltungsdienst sein. Daraus entsteht ein neues Problem: Studierendenschaften mit wesentlich weniger Mitgliedern als große Unis werden kaum in der Lage sein eine/n solche/n Angestellte/n zu finanzieren. Zudem wäre oft nur eine 1/8-Stelle zu besetzen, was für Bewerber/innen ausgesprochen unattraktiv ist.
Mehr Infos und den Anhörungsentwurf findet ihr hier:
- AStA Uni Mannheim (www.asta.uni-mannheim.de)
- Landes Studierendenvertretung (www.verfasste-studierendenschaft.de)
- Wissenschaftsministerium (www.wir-wollen-deinen-kopf.de)
Außerdem seid ihr herzlich eingeladen an unserem nächsten AK Verfasste Studierendenschaft am 07.03. um 19:00 Uhr im Raum O138 im Schloss teilzunehmen.







